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Kastration

Lat. „castrare“ (= entmannen). Das Zerstören der Keimdrüsen (Eierstöcke, Hoden) durch operatives Entfernen, durch Röntgenstrahlen oder durch Medikamente („hormonale Kastration“) im Gegensatz zur Sterilisation. Bei Frauen führt eine Kastration (z.B. zu Heilzwecken) zum unmittelbaren Eintritt in die Wechseljahre (Erlöschen der Eierstocktätigkeit). Wird ein Mann noch vor der Geschlechtsreife kastriert, kommt es zu Wachstumsstörungen – Stimmbruch und typisch männliche Behaarung bleiben aus, Libido (sexuelles Verlangen) und Potenz fehlen. Werden Männer im Erwachsenenalter kastriert, treten die Symptome in geschwächter Form auf.
Im 16. bis 19. Jahrhundert spielte die Kastration eine besondere Rolle: Frühkastraten hatten eine besonders helle, klangvolle Stimme, die durch das Ausbleiben des Stimmbruchs erhalten blieb. Haremswächter (Eunuchen) im alten Orient wurden ebenfalls kastriert. Heute ist die Kastration in einigen Staaten für Sexualstraftäter möglich. In Deutschland erlaubt ein Gesetz von 1969 die Kastration von Sexualstraftätern unter der Voraussetzung, dass der Täter damit einverstanden ist. Kastration als Therapie der gestörten Triebhaftigkeit eines Sexualtäters gilt als umstritten.
Bei einer Kastration werden operativ die beiden Hoden entfernt oder es wird mittels einer Blockade des männlichen Hormons Testosteron jegliche Spermienerzeugung verhindert. Auch ionisierende Strahlung mit einer Gesamtdosis von ca. 10-12 Gray hat eine Kastration zur Folge.
Eine Kastration ist ein schwerer Eingriff in den gesamten Hormonhaushalt und mit einer Reihe von körperlichen Veränderungen verbunden. So z.B. mit: Fettleibigkeit, Antriebsarmut, Libidoverlust oder Veränderung der Behaarung, um nur einige Beispiele zu nennen.