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Geschlechtsakt

Unter einem Geschlechtsakt versteht man die sexuelle Vereinigung zweier Sexpartner. Im traditionellen bzw. veralterten Verständnis von diesem Begriff führt der Mann beim Geschlechtsverkehr seinen Penis in die Vagina der Frau ein. Heute wird unter Geschlechtsakt auch der Sex zwischen Mann und Mann bzw. Frau und Frau verstanden. Auch der Analverkehr oder der Oralsex wird heutzutage unter diesen Begriff subsumiert.

Eine Schwangerschaft wird allerdings auf natürlichem Weg einzig durch den vaginalen Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau herbeigeführt. Der Samen des Mannes gelangt zur Eizelle der Frau und vereint sich dort mit ihr. Daraus entsteht eine Zygote und später ein Embryo.
Der Geschlechtsverkehr wird umgangssprachlich auch als Sex bezeichnet, wobei der Begriff Sex noch sehr viel mehr erotische Handlungen umfasst, als der enger gefasste Begriff des Geschlechtsverkehrs. Da die modernen Gesellschaften viele Formen der Verhütung kennen, dient der Geschlechtsakt schon lange nicht mehr nur dem Zweck der Fortpflanzung. Heute steht beim Sex hauptsächlich der Vergnügungsfaktor im Vordergrund. Wie häufig Menschen Geschlechtsverkehr haben, hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Hormone haben einen sehr großen Einfluss darauf, wie viel Sex eine Person braucht oder haben will. Manchen Menschen haben mehrfach am Tag Geschlechtsverkehr, während andere fast niemals Lust auf Sex haben. Verschiedene Studien haben ergeben, dass Menschen in einer Beziehung im Durchschnitt zwei- bis dreimal pro Woche Sex haben. Ein entscheidender Faktor dafür, wie häufig Paare Sex haben, soll die Länge ihrer Beziehung, nicht hingegen ihr Lebensalter sein. Je länger ein Paar zusammen ist, desto mehr nimmt die Lust auf Sex mit dem Partner ab, bei Frauen allerdings stärker als bei Männern.

Den ersten Geschlechtsakt erleben die meisten Europäer während ihrer Pubertät. In welchem Alter genau, hängt auch vom kulturellen Umfeld ab, in dem die Jugendlichen aufwachsen. Der Geschlechtsverkehr oder der Geschlechtsakt ist auch unter den Begriffen Beischlaf, Koitus oder Kohabitation bekannt.
In Österreich gilt seit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs im Jahr 1990 jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form der Penetration, egal ob vaginal, anal oder oral als beischlafähnliche Handlung und ist somit in juristischer dem Geschlechtsakt gleichzusetzen.

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